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Das Wegekonzept des Nationalparks Sächsische Schweiz

Im folgendem ein Auszug aus der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den Pflege- und Entwicklungsplan für den Nationalpark Sächsische Schweiz, Wegekonzeption, vom 12. Februar 2001:

Der NLP darf  auf "ausgewiesenen Wegen und touristisch erschlossenen Stiegen und Plätzen" betreten werden.

Als solche gelten:

  • in der Kernzone alle im Gelände gekennzeichneten Wanderwege, Bergpfade und Kletterzugänge
  • außerhalb der Kernzone alle im Gelände vorhandenen (gekennzeichneten und nicht gekennzeichneten) Wege, soweit sie nicht ausdrücklich gesperrt sind.
    Außerhalb dieser Wege ist ein Betreten des NLP nicht gestattet. Die Kernzone ist im Gelände ausgewiesen.
Die Wege werden von der Nationalparkverwaltung gekennzeichnet:
  • w1 w2   für Wanderwege : farbige Wegemarken (Strich- oder Punktmarkierung)

  • b  für Bergpfade : Sondermarkierung (grüner Pfeil auf grauem Untergrund)

  • k  für Kletterzugänge : Sondermarkierung (schwarzer Pfeil auf weißem Untergrund)

  • k   für gesperrte Wege Flächen : Sondermarkierung (schwarzes Andreaskreuz auf weißem Grund)
Die Wege besitzen einen ihrer Funktion entsprechenden Zustand und Unterhaltungsgrad.

In der Kernzone wird folgendes Schild verwendet:
  • kzo
In diesem Bereich dürfen nur gekennzeichnete Wege begangen werden!